(24, Oktober 2016) Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das persönliche Schicksal derjenigen Deutschen.
Die während und nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Zwangsarbeit leisten mussten, mit einer einmaligen, symbolischen Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro zu würdigen.
Unter der koordinierenden Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, und mit Beteiligung des Bundes der Vertriebenen und Fachhistorikern wurde im Bundesministerium des Innern eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet, die nach Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum 1. August 2016 in Kraft trat.
Mit der Umsetzung der Richtlinie wurde das Bundesverwaltungsamt beauftragt. Bis jetzt sind dort rund 3.000 Anträge eingegangen und 5.000 Telefonanrufe wurden entgegengenommen. Die ersten Leistungsbescheide für die Anerkennungsleistung sind bereits ergangen.
Stellvertretend für diese bedeutende Opfergruppe hat Bundesbeauftragter Koschyk die 92-jährige, im siebenbürgischen Mühlbach (rumänisch: Sebeș) geborene und im Banat aufgewachsene Elisabeth Till ins Bundesministerium des Innern zur persönlichen Übergabe des Bescheides über die Anerkennungsleistung eingeladen. Sie wurde von ihrem Sohn begleitet. Im Kreise von Bundesbeauftragtem Koschyk, dem Bundestagsabgeordneten und Präsidenten des Bundes der Vertriebenen Dr. Bernd Fabritius, der wie Elisabeth Till im rumänischen Siebenbürgen geboren wurde, dem Vorsitzenden der Gruppe Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Brähmig sowie Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverwaltungsamtes berichtete sie über ihre Lebensgeschichte und insbesondere über ihr Zwangsarbeiterschicksal.
Elisabeth Till ist die Tochter eines siebenbürgischen Vaters und einer Mutter aus dem Banat. Sie wuchs in Kleinjetscha (Iecea Mică) und in Temeswar (Timișoara) im rumänischen Banat auf. Am 15. Januar 1945, nach der Besetzung Rumäniens durch die sowjetische Armee, wurde sie im Alter von 20 Jahren ohne Vorankündigung in Gewahrsam genommen und in den Ort Hatzfeld (Jimbolia) verbracht, wo sie gemeinsam mit anderen Banater Schwaben mehrere Tage in einem stehenden Güterwagon eingesperrt war. Im Februar 1945 erreichte dieser Zug das sowjetukrainische Dnjepropetrowsk (heute: Dnipro). Zunächst war sie in einfachsten Baracken mit dreistöckigen Pritschen untergebracht, ohne sanitäre Einrichtungen und mit völlig unzureichender Verpflegung; in den vier Jahren der Deportation bekam sie kein einziges Mal ein Stück Fleisch zu essen. Infolge Hunger, Kälte und mangelnder medizinischer Versorgung musste Elisabeth Till viele ihrer Landsleute sterben sehen; die Gesamtzahl der Todesopfer schätzen Historiker auf etwa 9.000 der insgesamt 70.000 bis 80.000 Deportierten.
Jeden Morgen musste Elisabeth Till zu Fuß, bei jedem Wetter und stets streng bewacht, in ein Ausbesserungswerk der Eisenbahn laufen, wo sie für Bauarbeiten auf dem Werksgelände eingesetzt wurde. In besonderer Erinnerung ist ihr geblieben, dass die Deportierten von den Wachmannschaften immer wieder zum Singen angehalten wurden, auch wenn gleichzeitig viele vor Entkräftung zusammenbrachen.
Ende 1946 wurde Elisabeth Till in ein anderes Lager verlegt, wo die Bedingungen besser waren. Der Kontakt zur Familie war weitestgehend unterbunden, erst im 2. Jahr ihrer Deportation durfte sie über das Rote Kreuz eine Postkarte mit der knappen Auskunft „Mir geht es gut“ nach Hause schicken. Von den vielen Briefen, die ihr ihre Mutter schrieb, hat sie keinen einzigen erhalten. Elisabeth Till berichtete auch von dem Zusammenhalt unter den deportierten Deutschen; das gemeinsame Begehen von kirchlichen Festen wie Weihnachten und Ostern, aber auch gemeinschaftliches Singen und Tanzen gaben vielen die Kraft zum Überleben.
Ein Unfall in einer Baugrube, als ein herabstürzendes Brett Elisabeth Till drei Rippen brach, rettete ihr das Leben. Zehn Minuten, nachdem sie aus der Grube herausgeholt worden war, stürzte die Baugrube ein und begrub drei deutsche Zwangsarbeiterinnen, die dieses Unglück nicht überlebten. Die schwerverletzte Elisabeth Till wurde – nach vier Jahren Zwangsarbeit – in ihre Banater Heimat entlassen. Zunächst gelang es ihr, im siebenbürgischen Kronstadt (Brașov) ein Architekturstudium aufzunehmen, aber nach einem Jahr wurde sie von den kommunistischen Machthabern relegiert, weil ihr Vater vor dem Krieg in Mühlbach das Hotel „Zum goldenen Löwen“ (Leul de Aur) besessen hatte. Sie arbeitete anschließend als Buchhalterin in Temeswar.
1976 siedelte sie mit ihrer Familie in die Bundesrepublik Deutschland aus. Bis 1988 fuhr sie mit ihrem Ehemann regelmäßig in ihre Heimat. Heute leben keine Verwandten mehr in Rumänien, im Dorf Kleinjetscha gibt es heute überhaupt keine Deutschen mehr. Elisabeth Till lebt heute in Berlin und führt mit 92 Jahren noch ihren eigenen Haushalt.
Ihr Sohn, Johann Till, hatte 1976 gerade sein rumänisches Abitur absolviert. In Deutschland erwarb er durch ein Ergänzungsjahr bei der Otto-Benecke-Stiftung im niederrheinischen Geilenkirchen die deutsche Hochschulreife und studierte Architektur. Nach vielen Jahren selbstständiger Tätigkeit war er unter anderem für das Technische Hilfswerk für die Errichtung von Bauwerken in Afghanistan verantwortlich.
Elisabeth Till im Gespräch mit Bundesbeauftragtem Koschyk
Sichtlich bewegt bedankte sich Bundesbeauftragter Koschyk im Namen von allen Anwesenden bei Elisabeth Till für ihren eindrucksvollen Vortrag. Es sei noch einmal deutlich geworden, wie richtig und wie wichtig die Entscheidung des Deutschen Bundestages für die Gewährung der Anerkennungsleistung für zivile deutsche Zwangsarbeiter gewesen ist. Der Leiter der Projektgruppe „Anerkennungsleistung deutsche Zwangsarbeiter“ im Bundesverwaltungsamt, Rainer Hoffstedde, überreichte Elisabeth Till ihren Leistungsbescheid.
Elisabeth Till unterstrich auch die emotionale und moralische Bedeutung der symbolischen finanziellen Anerkennungsleistung: „Nach so langer Zeit wird unser Schicksal gewürdigt!“
Hartmut Koschyk betonte, dass die entscheidende Initiative für die Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter aus dem Parlament kam. Er würdigte hier besonders den Einsatz der beiden zuständigen Haushaltsberichtserstatter der Koalitionsfraktionen, Martin Gerster MdB und Dr. Reinhard Brandl MdB sowie der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion, Stephan Mayer MdB und Burkhard Lischka MdB. Besondere Anerkennung gebühre auch der Fachebene des Bundesministeriums des Innern mit Abteilungsleiter Dr. Jörg Bentmann und Referatsleiter Dr. Manfred Michl, die innerhalb kurzer Frist die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verlangte Richtlinie in enger Abstimmung mit dem Parlament und dem Bund der Vertriebenen ausgearbeitet hat.
Bundesbeauftragter Koschyk dankte zum Schluss Rainer Hoffstedde und seiner Stellvertreterin Maria Dierkes stellvertretend für alle Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamt für die bisherige Arbeit. Er habe den festen Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeiter bei der Bearbeitung sehr engagiert seien und sehr professionell arbeiteten. In Kürze werde auch ein besonderer Beirat aus Bundestagsabgeordneten, Historikern und Vertretern des Bundes der Vertriebenen gebildet, der über komplexe Sachverhalte bei der Antragsprüfung beraten soll.